Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Februar
2006
Alle
Produkte, Lieferungen und Leistungen von gastronomobil® - Kai Ruff
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen und unter
Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden.
1. Vertragsschluss und Preise
(1) Hinsichtlich Preis und Liefer- und Leistungsmöglichkeit sind alle Angebote unverbindlich. Mündliche
oder fernmündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
(2) Maßgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise. Alle Preise
verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart oder angegeben, als Nettopreise ausschließlich der
geltenden Mehrwertsteuer, Lieferung usw.
(3) Rabatte gelten nur dann, wenn dies gesondert, d. h. im Normalfall schriftlich, vereinbart ist.
2. Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, werden ungeachtet etwaiger Mängelrügen
50% der
Auftragssumme - ohne jeden Abzug - sofort in bar fällig oder sind per sofortiger Überweisung zu
leisten.
(2) Leihwaren werden als Einzelteile berechnet.
(3) Leihware wird sauber geliefert und ist gereinigt zurück zu geben, ansonsten wird eine Reinigungs-
pauschale in Höhe von 50,00 EUR fällig
(4) Personalkosten werden je begonnene Stunde mit 23,00 bis 33,00 EUR berechnet.
(5) Im Verzugsfall werden, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe von 8 %
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
(6) Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich Voraufträgen, gegenüber
gastronomobil®
- Kai Ruff nicht
nach, so ist diese berechtigt, weitere Leistungen ganz oder
teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung der fälligen Forderungen oder die Stellung von
Sicherheiten zu verlangen.
3. Fristen, Gefahrenübergang
(1) Fristen, insbesondere Liefer-,und Leistungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als
solche schriftlich bestätigt sind. Das Verstreichen verbindlicher Fristen berechtigt den Kunden zu
Rücktritt, Kündigung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur nach Setzen einer angemesse-
nen Nachfrist mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen durch
gastronomobil® - Kai Ruff nicht zu vertretenden Hindernissen, soweit solche Hindernisse auf die
Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Für ein Verschulden seiner Lieferanten steht
gastronomobil® - Kai Ruff nicht ein.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Lieferung/Leistung auf den Kunden über und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen seitens gastronomobil® - Kai Ruff
übernommen wurden oder bei Nachlieferungen oder Nachbesserungen.
4. Eigentumsvorbehalt
Gefertigte und gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von gastronomobil® - Kai Ruff.
5. Haftung, Mängel
Unter dem Ausschluss für entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparungen sowie anderer mittel- barer Schäden haftet gastronomobil® - Kai Ruff wie folgt:
Der Kunde hat Beanstandungen bezüglich der gefertigten und gelieferten Waren hinsichtlich Menge und Beschaffenheit bzw. der Qualität erbrachter Leistungen unverzüglich durch mündliche/ telefonische Anzeige gegenüber gastronomobil® - Kai Ruff zu erheben.
Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an den gefertigten oder gelieferten Waren wird die Haftung durch gastronomobil® - Kai Ruff aufgehoben.
Sind die Mängelrügen des Kunden berechtigt, so hat gastronomobil® - Kai Ruff das Recht
a) die Mängel zu beseitigen oder
b) die gefertigten oder gelieferten Waren in angemessener Nachfrist auszutauschen oder
c) dem Kunden den Minderwert der gefertigten oder gelieferten Waren gut zu schreiben.
Die Wahl der Möglichkeit bleibt gastronomobil® - Kai Ruff überlassen. Gelingt es nicht, den Mangel trotz mehrmaliger Bemühungen zu beheben, und nimmt er auch keinen Tausch vor, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu wandeln. Die Wandlung bezieht sich jeweils auf die betreffenden gefertigten und gelieferten Waren.
6. Entgegennahme
(1) Gefertigte und gelieferte Waren sind vom Kunden anzunehmen, auch wenn sie unwesentliche
Abweichungen aufweisen.
(2) Teillieferungen sind zulüssig.
7. Verbindlichkeit des Vertrages (Salvatorische Klausel)
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
8. Sonstige Vereinbarungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Remagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
gastronomobil®
